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Reisebedingungen (AGB)

1. Reservierung und Abschluss des Reisevertrags
Mit Ihrer Buchung bieten Sie Menura Tours, Jennifer Gaden und Aitor Altuna GbR (im Folgenden: Menura Tours) den Abschluss eines Reisevertrags an. Unter einer Buchung ist die schriftliche Anmeldung per Mail mit unserem Reservierungsformular zu verstehen. Dieses lassen wir Ihnen auf Anfrage zukommen. Sie können es jedoch auch von unserer Webseite downloaden.
Grundlage Ihres Vertragsangebots ist die Reiseausschreibung gemäß des aktuellen Flyers, bzw. unserer Webseite. Bis zur Annahme oder Ablehnung durch Menura Tours sind Sie an Ihr Vertragsangebot gebunden.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Menura Tours zustande. Diese erfolgt in Form einer per Mail versendeten Buchungsbestätigung inklusive Sicherungsschein.
Alle an uns übersandten Anmeldedaten wie Schreibweise des Namens, Geburtsdatum, Adresse, Nationalität etc. sind vor Versand von Ihnen auf Richtigkeit zu kontrollieren. Kosten, die uns aufgrund falsch übermittelter Daten entstehen (wie zum Beispiel Umbuchungen von Flügen), sind von Ihnen zu zahlen.
Von Menura Tours eingeschalteten Leistungsträger (wie beispielsweise Gastfamilien oder Sprachschulen) sind nicht bevollmächtigt für Menura Tours Vereinbarungen zu treffen, mit denen der Inhalt der Reiseausschreibung oder des Reisevertrags geändert werden.
Melden Sie mehrere Reiseteilnehmer für die Reise an, verpflichten Sie sich dafür einzustehen, dass diese von Ihnen angemeldeten Teilnehmer ihre Vertragsverpflichtungen Menura Tours gegenüber erfüllen. Sie können diese Haftung umgehen, indem Sie sich von demjenigen, den Sie vertreten, eine schriftliche Vertretungsvollmacht ausstellen lassen.

2. Zahlungsbedingungen

Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und des Sicherungsscheins werden
20 % des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig.
Die Restzahlung erfolgt 30 Tage vor Reisebeginn, sofern die Reise nicht aus dem im Abschnitt 8 genannten Grund (Nichterreichen der Teilnehmerzahl) abgesagt wurde.
Wenn Sie die Buchung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn vornehmen, wird der Gesamtbetrag direkt nach Übergabe des Sicherungsscheins fällig.

3. Sicherungsschein
Für alle von uns organisierten Reisen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung abgeschlossen. Ein Sicherungsschein wird als Nachweis mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt (Versicherer: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden).

4. Leistungsänderungen / Preisgarantie
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z.B. Flugzeitänderungen, Änderungen des Programmablaufs), dürfen wir nur dann vornehmen, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Ihre Gewährleistungsansprüche bleiben bestehen, sofern die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Die im Prospekt bzw. auf der Internetseite genannten Reisepreise sind für uns bindend. Ändern sich nach Veröffentlichung des Prospekts die für eine Reise geltenden Wechselkurse, Beförderungskosten oder Angaben für bestimmte Leistungen wie zum Beispiel die Flughafengebühren, gehen diese Änderungen zu unseren Lasten.

5. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer und Stornogebühren
Sie können jederzeit von der gebuchten Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen den Rücktritt schriftlich zu erklären. In diesem Fall sind wir verpflichtet, Ihnen die Reisekosten zu erlassen, bzw. zu erstatten.
Soweit der Rücktritt nicht durch uns verschuldet ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorbereitungen, die von uns getätigten Buchungen und den uns ggf. durch den Rücktritt entstandenen Schaden in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen. Wir empfehlen Ihnen daher, eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts wie folgt berechnet:
Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 20 %
Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 60 %
Bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 80 %
Ab dem 13. Tag vor Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90%
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.

6. Umbuchungen und Ersatzperson
Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf die Änderungen hinsichtlich des Reisetermins. Ist eine Umbuchung möglich, nehmen wir diese jedoch gerne für Sie vor. Die durch die Umbuchung eines ggf. bereits bebuchten Fluges entstandenen Kosten gehen zu Ihren Lasten. Darüber hinaus berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro.
Bis zum Tag des Reiseantritts kann eine von Ihnen gestellte Ersatzperson den von Ihnen gebuchten Platz bei der Reise einnehmen, sofern von Seiten der Fluggesellschaft ein Umbuchen möglich ist. Die durch die nötige Umbuchung des Fluges entstandenen Kosten gehen zu Ihren Lasten. Wir berechnen darüber hinaus eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro. Auch hier haben Sie die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.
Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht wahr, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch um eine Erstattung beim jeweiligen Leistungsträger bemühen und diese an Sie weiterleiten, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Rücktritt durch Menura Tours

Wenn bei Gruppenreisen wie dem Sommerprogramm die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht wird, können wir bis zwei Wochen vor Reisebeginn die Reise absagen. Bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlte Reisekosten werden in diesem Fall voll zurückgezahlt.
Sofern wir in der Lage sind, Ihnen im gleichen Jahr eine Reise zu gleichen Konditionen anzubieten, steht es Ihnen frei die Reise umzubuchen. Die Umbuchungsgebühren (für Flüge etc.) gehen in diesem Fall zu unseren Lasten

9. Vorzeitige Beendigung des Reisevertrags durch Menura Tours
Sollte sich ein Reiseteilnehmer vorsätzlich und trotz Abmahnung den rechtmäßigen Anweisungen der Reiseleitung, bzw. der Gastfamilien widersetzen, die Durchführung der Reise nachhaltig stören oder sich grob vertragswidrig verhalten, hat Menura Tours das Recht den Reisevertrag fristlos zu kündigen.
Bei schwerwiegenden, schuldhaften Missachtungen des gültigen Rechts (z.B. Straftaten wie Drogenkonsum, Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung, mutwilliger Sachbeschädigung etc…), bei Missachtung der Landessitten- und Gebräuche sowie der dem Vertrag zugrunde liegenden Programmregeln sind wir berechtigt, den Reiseteilnehmer auch ohne Abmahnung nach Hause zu schicken.
Des Weiteren behalten wir uns das Recht zur fristlosen Kündigung vor, soweit Sie schuldhaft falsche oder unvollständige Angaben über vertragswesentliche Umstände (zum Beispiel Personenstandangaben wie Alter, Staatsangehörigkeit oder Gesundheitszustand des Reisenden) gemacht haben, bzw. Ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sind, den Veranstalter über nach Vertragsabschluss eingetretene Änderungen in diesen Punkten zu informieren.
Die Kosten für die Umbuchung des Fluges gehen in allen hier genannten Fällen auf Ihre Kosten. Bei Abbruch der Reise aus den genannten Gründen haben Sie keinen Anspruch auf die anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Sie bekommen jedoch eventuell ersparte Aufwendungen wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen zurück. Aufwendungen für Unterkunft und Sprachunterricht können bei Reiseabbruch von uns nicht eingespart und daher auch nicht zurückgezahlt werden.

10. Kündigung wegen höherer Gewalt (§651j BGB)
Wir haften im Rahmen dieses Vertrags nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Seuchen, Feuer, Stromausfälle, Unfälle, Naturkatastrophen, Streiks Dritter, Raubüberfälle, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen von denen unsere Dienste oder die unserer Vertragspartner beeinflusst werden.
Sie haben ebenso wie Menura Tours das Recht, jederzeit den Reisevertrag zu kündigen, wenn die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag nach Maßgabe dieser Regelung gekündigt, so finden die Vorschriften §651e Abs. 3 Sätze 1und 2, Abs.4 Satz 1 BGB Anwendung.
Die Rückreise wird vom Reiseveranstalter organisiert. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

11. Pass- /Visa-/Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Menura Tours steht dafür ein, die Reiseteilnehmer über die Bestimmungen von Pass- Visa-/ Zoll- und Gesundheitsvorschriften zu informieren.
Für den Besitz gültiger Ausweispapiere, sowie das Einhalten der jeweiligen Zoll-und Devisenvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich.
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Menura Tours Sie nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

12. Gewährleistungen /Abhilfe/ Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden gering zu halten, bzw. zu beseitigen. Er ist verpflichtet, eventuell auftretende Schäden und Störungen der jeweiligen Reiseleitung umgehend zu melden, damit wir Abhilfe schaffen können. Wir empfehlen die Mängelanzeige schriftlich zu machen.
Abhilfe können Sie nur verlangen, wenn sie für Menura Tours keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen.
Sollte eine Mängelanzeige vor Ort vom Reisenden nicht erfolgen, kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Kündigung) geltend machen können.
Sollte der Reisende vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so muss der Reisende zunächst den Mängel anzeigen und zur Beseitigung eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende finanzielle Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Unabhängig von der Anzeige vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz ausdrücklich bei uns geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert wurde.
Ansprüche des Reisenden nach §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Menura Tours oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren nach zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche und Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Menura Tours oder einem Erfüllungsgehilfen beruhen.
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des gesetzlichen Reiseendes folgt. Ist dies ein Sonnabend oder am Erklärungsort ein staatlich anerkannter Feiertag, so beginnt die Verjährung mit dem darauffolgendem Werktag.
Schweben zwischen Ihnen und Menura Tours Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist eine Verjährung gehemmt, bis Sie oder Menura Tours die Fortsetzung der Verhandlung verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Wir empfehlen Ihnen dringend, bei Flugreisen etwaige Schäden oder Verspätung in der Gepäckbeförderung, bzw. Gepäckverlust unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt ist. Die Erstattungsmodalitäten richtet sich nach den AGB der jeweiligen Fluggesellschaft. Beschädigung oder Fehlleitung des Reisegepäcks sind uns unverzüglich anzuzeigen.

13. Haftung
Verursacht der Reiseteilnehmer während der Reise schuldhaft (egal ob vorsätzlich, grob oder leicht fahrlässig) einen Schaden, so kommt er dafür auf.
Wir haften für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung der in Katalogen, Prospekten sowie im Internet angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht vor Vertragsschluss eine Änderung der vorgenannten Angaben erklärt haben, sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

14. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Menura Tours für Schäden, die weder Körperschäden sind noch vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Höchstsumme gilt pro Reisendem und pro Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen, bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben davon unberührt.
Werden einzelne Leistungen lediglich vermittelt (z.B.: Flugbeförderungsleistungen, Sprachunterricht, private Unterkünfte, Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln etc…) haftet Menura Tours nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, nicht aber für die Leistungserbringung selbst.
Weiterhin können wir keine Haftung übernehmen für Schäden, die während Veranstaltungen und Fahrten oder Ähnlichem aufgetreten sind, die der Reisende außerhalb unseres Programms gebucht hat und von denen wir keine Kenntnis haben. Der Reisende hat sich in diesem Fall an den Träger der jeweiligen Fremdleistung zu halten.
Bei Diebstählen und andere Straftaten in den Beförderungsmitteln, Unterkünften, Schulen übernehmen wir ebenfalls keine Haftung. Für Wertsachen des Reisenden kann gleichfalls nicht gehaftet werden, es sei denn diese sind uns zur ausdrücklichen Verwahrung übergeben worden. Für die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen bzw. Geltendmachung etwaiger zivilrechtlicher Ersatzansprüche ist der Reisende selbst verantwortlich, wir sind aber selbstverständlich gerne behilflich.
Medikamente für den eigenen Gebrauch sowie Wertgegenstände sind (im Rahmen der jeweils gültigen Sicherheitsbestimmungen) nicht im aufzugebenden Gepäck, sondern im Handgepäck zu befördern.

15. Reiseversicherungen
Der Reisepreis beinhaltet ein Reiseversicherungspaket inklusive Reisekranken-, Reiseunfall- und eine Reisehaftpflichtversicherung (Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg). Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, bei einem Versicherer Ihrer Wahl, eine Reisegepäck-, sowie eine Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung abzuschließen. Wir haben als Veranstalter eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 10.000.000 Euro pro Versicherungsfall für Personen- und 1.000.000 Euro pro Versicherungsfall für Sachschäden abgeschlossen (Versicherer: TAS Touristik Assekuranzmakler und Service GmbH, Emil-von-Behring-Str. 2, 60439 Frankfurt am Main).

16. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Wie in der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens festgelegt, sind wir verpflichtet Sie über die Identität der ausführendes Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Stehen diese bei der Buchung noch nicht fest, sind wir verpflichtet ihnen die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, werden wir Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen.

17. Datenschutz
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Gastgeber und Partner erhalten von uns Anschrift und Kontaktdaten. Ansonsten geben wir keinerlei Daten an Dritte weiter.

18. Abtretungsverbot
Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Person selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten hat. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag, sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.

19. Änderungen der AGB</strong><br /> Änderungen der AGB sind Ihnen durch Menura Tours schriftlich mitzuteilen. Dabei sind die Änderungen in den AGB optisch hervorzuheben.  Sie können innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Änderungen Widerspruch einlegen. Durch ihr Schweigen erklären Sie sich mit Änderungen dieser Bedingungen einverstanden. Darauf werden Sie in dem Änderungsschreiben in klarer Form hingewiesen.

20. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig. Für Klagen unsererseits gegen den Vertragspartner ist der Wohnsitz des Vertragspartners maßgebend.

21. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge.

22. Reiseveranstalter
Menura Tours, Jennifer Gaden und Aitor Altuna GbR
Büro-/Postanschrift: Amalienstraße 4, 04229 Leipzig

Aitor Altuna Villanueva
Mail: aitor.altuna@menura-tours.com
Tel.: 0049/ 176-32021267

Jennifer Gaden
Mail: jennifer.gaden@menura-tours.com
Mobil: 0049/177-7071183

Mail: info@menura-tours.com
Internet: www.menura-tours.com

Steuernummer: 232/154/16607
UST-IdNr.: DE815529668

Stand: 20.10.2021

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